Bietverfahren

Immobilien zu verkaufen im Bieterverfahren wird immer beliebter. Dieses Verfahren bietet sich an, um eine Immobilie schnell UND zum besten Marktpreis zu verkaufen.

Im Gegensatz zu einer Auktion oder Zwangsversteigerung fällt hier kein Hammer und es entsteht keine Verpflichtung zu einer Angebotsannahme!

Die Vorgehensweise

Die Immobilie wird sorgfältig aufbereitet, d.h. es wird ein aussagefähiges und professionelles Exposé erstellt und es werden alle nötigen Unterlagen und Dokumente eingeholt. 

Die Immobilie wird intensiv beworben

Die zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben. In den Anzeigen wird ein Mindestgebot genannt und kenntlich gemacht, dass dies die Untergrenze für Kaufinteressenten ist. Zur Steigerung der Gebote wird EIN offener Besichtigungstermin ausgeschrieben, an dem möglichst alle Interessenten gleichzeitig besichtigen. Dieser Termin wird an einem Wochenende, meist Sonntags, und zu einem genauen Zeitpunkt terminiert. Durch die Versammlung möglichst vieler Interessenten steigt die Begehrlichkeit der Immobilie und die Kunden erlangen ein Gefühl von Sicherheit, wenn sie erleben, dass sich eine Vielzahl für das Objekt interessiert. 

Abgabe von Geboten

Bis zu einem vorher avisierten Stichtag können alle Kaufinteressenten schriftlich Ihre Gebote abgeben. Die abgegebenen Gebote sind jedoch weder für den Kaufinteressenten noch für den Eigentümer bindend – eine Besonderheit, die eine klare Abgrenzung zu einer Auktion darstellt. Dem Eigentümer bleibt es grundsätzlich vorbehalten, ob er das Höchstgebot annehmen möchte. Erst wenn es zu einer Einigung zwischen einem Kaufinteressenten und dem Eigentümer kommt, wird die Immobilie durch einen notariellen Kaufvertrag veräußert.

Vorteile

Eine Immobilie im Bieterverfahren zu verkaufen ist eine innovative Art der Vermarktung, da ohnehin der Markt und die Nachfrage den Preis bestimmen. Der Verkäufer kann sich sicher sein, dass er zum Höchstpreis verkauft hat, der aktuell auf dem Markt erzielbar ist. Für den Eigentümer ist dies eine schnelle Vermarktungsmethode und führt zu deutlich weniger Besichtigungsterminen. Ein optimales Verhältnis im magischen Dreieck zwischen Preis, Schnelligkeit und Bequemlichkeit.
Für den Käufer wird die Angst vor der Entscheidung gemindert. Eine sichtbare Konkurrenz durch andere Interessenten verschafft Sicherheit.

Für welche Immobilie eignet sich ein Bieterverfahren?

Für alle Immobilien, bei denen eine Preisfindung durch besondere Umstände erschwert wird, z.B. bei stark renovierungsbedürftigen Immobilien aber auch bei Liebhaberobjekten, für die Höchstpreise bezahlt werden. Das Bieterverfahren eignet sich auch für Verkäufer, die einen schnellen Verkauf wünschen, da hier die Verkaufszeit in der Regel nur 3 Monate beträgt.

Was passiert, wenn die abgegebenen Gebote nicht die gewünschte Höhe erreichen?

Das Bieterverfahren ist für Verkäufer ohne jedes Risiko, denn sollten die Gebote nicht die gewünschte Höhe erreichen, so entsteht für den Verkäufer keine Verpflichtung zum Verkauf und das Verfahren kann nach einem gewissen zeitlichem Abstand wiederholt werden. Alternativ kann man im Nachgang auch die klassische Vermarktungsmethode anwenden.

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